Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum sogenannten kapitalmarktabhängigen Stornoabzug bei Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen genügen dem Erfordernis der Bezifferung

Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum sogenannten kapitalmarktabhängigen Stornoabzug bei Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen genügen dem Erfordernis der Bezifferung

Pressemitteilung 050/2026 vom 18.03.2026

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